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Ist Parken in Tiefgaragen verboten?
Bereits mit der Muster-Garagenverordnung vom März 1988, einer gemeinsamen bauordnungsrechtlichen Grundlage für die einzelnen Bundesländer, wurde das Abstellen von Kraftfahrzeugen, die mit Flüssiggas betrieben werden, ohne Einschränkung auch in Tiefgaragen zugelassen.
Diese Regelung trägt dem Sicherheitsstandard der Autogastechnik Rechnung und wurde zwischenzeitlich in allen Bundesländern in Landesrecht umgesetzt. Diese Regelung wird nochmals durch neuerliche Untersuchungen bestätigt. So wurde in einer TNO-Studie in den Niederlanden das Gefährdungspotenzial von Flüssiggasfahrzeugen und Benzinfahrzeugen in Tiefgaragen analysiert, mit dem Ergebnis, dass das Gefährdungspotenzial von Flüssiggasfahrzeugen als niedriger eingestuft wird als das von Benzinfahrzeugen.
Leider wird das Thema immer wieder aus Unkenntnis der Sachlage missverständlich interpretiert, sodass sich an einer Vielzahl öffentlicher Garagen noch die alten Verbotsschilder befinden, die das Abstellen „druckgasbetriebener Fahrzeuge“ verbieten. Diese Verbotsschilder entsprechen nicht mehr den aktuellen Regelungen. Um den Einsatz von umweltfreundlichen Fahrzeugen nicht unnötig zu erschweren, hat hierüber z. B. die Stadt München auch schon gezielt die Öffentlichkeit informiert und darauf hingewiesen, dass diese Schilder entfernt werden sollten.
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