Kontakt & FAQs
Bezahlen
Wenn du ein Schuldanerkenntnis aufgrund fehlenden Zahlungsmittels unterschrieben hast und nicht an der Tankstelle deine Tankung bezahlen kannst oder möchtest oder wenn dir eine unbezahlte Tankung auffällt, melde dich bitte umgehend beim Aral Kundenservice, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden. Nutze dafür unser Aral Kontaktformular oder rufe uns an. Hotline: 0234 97 97 90 30 Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr Du erhältst daraufhin Informationen, wie du den offenen Tankbetrag an Aral bzw. an die beauftragte Kanzlei Reinfeldt und Dr. Hellgardt überweisen kannst. Unsere Aral Tankstellen können den Betrag nachträglich nicht mehr an der Station entgegennehmen und verweisen daher an unseren Aral Kundenservice. Für die Bearbeitung halte folgende Informationen bereit: - Adresse der Aral Tankstelle - Datum und Uhrzeit der Tankung - Tankbetrag - Produkt und ggf. Zapfsäule
In der Hektik des Alltags kann es passieren, dass du als Kund:in nur die Einkäufe bezahlst, nicht aber die Betankung deines Fahrzeugs, oder dass du beim kontaktlosen Bezahlen voreilig den Shop verlässt, ohne die PIN eingegeben zu haben. Es kommen verschiedene Ursachen für unbezahlte oder nur teilweise bezahlte Tankungen in Betracht. Ein Bezahlvorgang ist vollständig und korrekt erfolgt, wenn du einen Kassenbeleg mit dem entsprechend Betrag deiner Tankung und bei Kartenzahlung eine entsprechende Abbuchung auf deinem Konto erhalten hast. Tankstellenpartner:innen melden uns die unbezahlten Tankvorgänge zusammen mit dem betroffenen KFZ-Kennzeichen. Wir informieren daraufhin die von uns beauftragte Kanzlei Reinfeldt und Dr. Hellgardt, die für uns die Halterermittlung über das Kraftfahrtbundesamt übernimmt. Auf Basis der übermittelten Angaben unserer Tankstellenpartner:innen zum Vorfall erhältst du als Halter:in des betroffenen Fahrzeugs ein Schreiben von Aral oder der Kanzlei, mit der Aufforderung den offenen Tankbetrag zzgl. entstandener Gebühren zu begleichen. Wie in diesem Schreiben erwähnt, möchten wir dich bitten, dich bei möglichen Rückfragen direkt unter Angabe des auf dem Schreiben aufgeführten Verwendungszwecks bzw. Aktenzeichens an die Kanzlei zu wenden. Anbei die Kontaktdaten: Telefon: 040 - 2841 043 - 45 Telefax: 040 - 2841 043 - 10 E-Mail: kraftstoff@reinfeldt-hellgardt.de Für den Fall, dass du mit der Kanzlei dein Anliegen nicht klären konntest, kannst du dich gern erneut an unseren Aral Kundenservice über das Kontaktformular oder telefonisch melden. Hotline: 0234 315 2200 Mo. - Fr.: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
In der Hektik des Alltags kann es passieren, dass du als Kundin bzw. Kunde nur die Einkäufe bezahlt hast, nicht aber die Betankung deines Fahrzeugs, oder dass du beim kontaktlosen Bezahlen voreilig den Shop verlassen hast, ohne die PIN eingegeben zu haben. Es kommen verschiedene Ursachen für unbezahlte oder nur teilweise bezahlte Tankungen in Betracht. Ein Bezahlvorgang ist vollständig und korrekt erfolgt, wenn du einen Kassenbeleg mit dem Betrag deiner Tankung und bei Kartenzahlung eine entsprechende Abbuchung auf deinem Konto erhalten hast. Tankstellenpartner:innen melden uns die unbezahlten Tankvorgänge zusammen mit dem betroffenen KFZ-Kennzeichen. Wir informieren daraufhin die von uns beauftragte Kanzlei Reinfeldt und Hellgardt, die für uns die Halterermittlung über das Kraftfahrtbundesamt übernimmt. Auf Basis der übermittelten Angaben unserer Tankstellenpartner:innen zum Vorfall erhältst du als Halter:in des betroffenen Fahrzeugs ein Schreiben von Aral oder der Kanzlei mit der Aufforderung, den offenen Tankbetrag zzgl. entstandener Gebühren zu begleichen. Wie in diesem Schreiben erwähnt, möchten wir dich bitten, dich bei möglichen Rückfragen direkt unter Angabe des auf dem Schreiben aufgeführten Verwendungszwecks bzw. Aktenzeichens an die Kanzlei zu wenden. Anbei die Kontaktdaten: Telefon: 040 - 2841 043 - 45 Telefax: 040 - 2841 043 - 10 E-Mail: kraftstoff@reinfeldt-hellgardt.de Für den Fall, dass du mit der Kanzlei dein Anliegen nicht klären konntest, kannst du dich an unseren Aral Kundenservice über das Aral Kontaktformular oder telefonisch melden. Stelle uns hierfür das Schreiben von Aral bzw. der Kanzlei zur Verfügung. Hotline: 0234 97 97 90 30 Montag bis Freitag, 08:00 bis 18:00 Uhr
Wenn dir deine unbezahlte Tankung auffällt, melde dich bitte umgehend beim Aral Kundenservice, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden. Nutze dafür unser Kontaktformular oder rufe uns an. Du erhältst daraufhin Informationen, wie du den offenen Tankbetrag an Aral bzw. an die beauftragte Kanzlei Reinfeldt und Dr. Hellgardt überweisen kannst. Unsere Aral Tankstellen können den Betrag nachträglich nicht mehr an der Station entgegennehmen und verweisen daher an unseren Aral Kundenservice. Hotline: 023497979030 Mo. - Fr.: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr