Kontakt & FAQs

Was tun bei Rückfragen zu Schreiben von Aral oder der Kanzlei Reinfeldt und Dr. Hellgart wegen unbezahlter Tankung?

In der Hektik des Alltags kann es passieren, dass du als Kund:in nur die Einkäufe bezahlst, nicht aber die Betankung deines Fahrzeugs, oder dass du beim kontaktlosen Bezahlen voreilig den Shop verlässt, ohne die PIN eingegeben zu haben. Es kommen verschiedene Ursachen für unbezahlte oder nur teilweise bezahlte Tankungen in Betracht. Ein Bezahlvorgang ist vollständig und korrekt erfolgt, wenn du einen Kassenbeleg mit dem entsprechend Betrag deiner Tankung und bei Kartenzahlung eine entsprechende Abbuchung auf deinem Konto erhalten hast.

Tankstellenpartner:innen melden uns die unbezahlten Tankvorgänge zusammen mit dem betroffenen KFZ-Kennzeichen. Wir informieren daraufhin die von uns beauftragte Kanzlei Reinfeldt und Dr. Hellgardt, die für uns die Halterermittlung über das Kraftfahrtbundesamt übernimmt. Auf Basis der übermittelten Angaben unserer Tankstellenpartner:innen zum Vorfall erhältst du als Halter:in des betroffenen Fahrzeugs ein Schreiben von Aral oder der Kanzlei, mit der Aufforderung den offenen Tankbetrag zzgl. entstandener Gebühren zu begleichen.

Wie in diesem Schreiben erwähnt, möchten wir dich bitten, dich bei möglichen Rückfragen direkt unter Angabe des auf dem Schreiben aufgeführten Verwendungszwecks bzw. Aktenzeichens an die Kanzlei zu wenden. Anbei die Kontaktdaten:

Telefon: 040 - 2841 043 - 45 Telefax: 040 - 2841 043 - 10 E-Mail: kraftstoff@reinfeldt-hellgardt.de

Für den Fall, dass du mit der Kanzlei dein Anliegen nicht klären konntest, kannst du dich gern erneut an unseren Aral Kundenservice über das Kontaktformular oder telefonisch melden.

Hotline: 0234 315 2200 Mo. - Fr.: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

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